Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG 2004§ 77 Ersatzansprüche
Die Verjährung der auf den §§ 70 bis 76 beruhenden Ansprüche richtet sich nach den Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 77 TKG 2004 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 18.03.2021 – 1 L 2457/20Zitiert von 1
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 – 6 A 10310/13Zitiert von 3
- VG Köln, 23.05.2018 – 9 L 1110/18Zitiert von 2
- BGH, 17.06.2005 – V ZR 202/04Telekommunikationsgesetz: Voraussetzungen des Verjährungsbeginns für den Geldausgleichsanspruch des Grundstückseigentümers wegen erweiterter Nutzung von Kabeln zu Telekommunikationszwecken Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- BVerwG, 23.07.2014 – 6 B 49.13Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde zur Verjährung eines Kostenerstattungsanspruchs nach § 71 Abs. 2 TKG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- VG Gera, 03.12.2020 – 3 K 2157/18 Ge
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 13.11.2020 – 9 K 8224/17Zitiert von 1
- VG Trier, 28.11.2012 – 5 K 617/12.TRZitiert von 1
- OLG Hamm, 15.12.2005 – 5 U 82/04
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 77 TKG 2004 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.